Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
gemäß Art. 28 DSGVO
Übersicht
Wenn Sie ClickMark für die Verarbeitung personenbezogener Daten nutzen, handelt die ByteBuilders GmbH als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO.
Gegenstand der Verarbeitung
- Feedback-Daten (Screenshots, Texte, Metadaten)
- Benutzerkonten (E-Mail, Name)
- Technische Daten (IP-Adressen, Browser-Informationen)
Art und Zweck der Verarbeitung
- Speicherung und Anzeige von Feedback-Daten
- Benachrichtigung über neue Feedbacks
- Synchronisation mit Drittsystemen (Jira, Slack, etc.)
Kategorien betroffener Personen
- Mitarbeiter des Auftraggebers
- Endnutzer der Websites des Auftraggebers
Technische und organisatorische Maßnahmen
- Verschlüsselung aller Daten in Transit (TLS 1.3) und at Rest
- Hosting in der EU (Deutschland)
- Regelmäßige Backups
- Zugriffskontrolle und Audit-Logs
- Schulung der Mitarbeiter
Unterauftragsverarbeiter
Folgende Unterauftragsverarbeiter werden eingesetzt:
- Hetzner Online GmbH (Hosting) — Deutschland
- Cloudflare, Inc. (CDN) — mit EU-Datenlokalisierung
- Stripe, Inc. (Zahlungsabwicklung) — mit EU-Datenlokalisierung
Vollständiger AVV
Der vollständige Auftragsverarbeitungsvertrag wird auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Er enthält alle erforderlichen Regelungen gemäß Art. 28 DSGVO.
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Kontaktieren Sie uns für einen individuellen Auftragsverarbeitungsvertrag.
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